1. Veranstalter und Geltungsbereich
(1) Veranstalter aller in diesen Bedingungen genannten Veranstaltungen ist der Verein „Kultini“, Bockshörndlstraße 4/8, 3550 Langenlois, ZVR-Zahl: 1734945119, E-Mail: info@kultini.at (im Folgenden „der Verein“). Der Verein ist ein gemeinnütziger Kulturverein und tritt bei seinen Veranstaltungen selbst als Veranstalter auf; er ist nicht Vermittler fremder Veranstaltungen.
(2) Diese Bedingungen gelten für den Erwerb von Eintrittskarten und die Teilnahme an Veranstaltungen des Vereins. Ergänzend gilt die Hausordnung (Besucherordnung) des Vereins, die vor Ort ausgehängt und auf der Website veröffentlicht ist.
(3) Der Verein ist Kleinunternehmer im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 27 UStG. Die Preise verstehen sich daher ohne Ausweis von Umsatzsteuer.
2. Zustandekommen des Vertrags
(1) Beim Kauf über die Website gibt die Besucherin oder der Besucher mit dem Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung des Vereins per E-Mail zustande.
(2) Beim Kauf an der Kassa vor Ort kommt der Vertrag mit Übergabe der Eintrittskarte gegen Bezahlung zustande.
(3) Der Kartenpreis ist bei Vertragsabschluss zur Zahlung fällig. Beim Kauf über die Website stehen Kreditkartenzahlung über Stripe, SEPA-Lastschrift, PayPal sowie Banküberweisung auf das Vereinskonto IBAN AT11 3242 6000 0008 6025, BIC RLNWATWW426, lautend auf den Verein „Kultini“, zur Verfügung. An der Kassa vor Ort ist ausschließlich Barzahlung möglich.
3. Information über das Nichtbestehen eines Rücktrittsrechts
(1) Bei Verträgen über Eintrittskarten für Veranstaltungen, die zu einem bestimmten Termin oder in einem bestimmten Zeitraum stattfinden, besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) kein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Es handelt sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen zu einem bestimmten Zeitpunkt. Über dieses Nichtbestehen wird hiermit gemäß § 4 Abs. 1 Z 11 FAGG ausdrücklich informiert.
(2) Wird ein Gutschein ohne festen Veranstaltungstermin erworben, besteht das gesetzliche Rücktrittsrecht von 14 Tagen. Der Rücktritt ist formlos an die oben angeführte E-Mail-Adresse zu erklären.
(3) Findet die Veranstaltung statt, werden gekaufte Karten nicht zurückgenommen und nicht getauscht. Gesetzliche Ansprüche wegen Irrtums oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
4. Absage, Verschiebung und Abbruch der Veranstaltung
(1) Muss eine Veranstaltung zur Gänze abgesagt werden, wird der Kartenpreis vollständig rückerstattet. Dies gilt unabhängig vom Grund der Absage, also auch bei höherer Gewalt, Erkrankung oder Ausfall mitwirkender Künstler_innen sowie bei behördlicher Untersagung.
(2) Wird eine Veranstaltung verschoben, behalten die Karten für den Ersatztermin ihre Gültigkeit. Wer den Ersatztermin nicht wahrnehmen kann, erhält den Kartenpreis auf Verlangen rückerstattet.
(3) Wird eine Veranstaltung nach Beginn abgebrochen, erfolgt eine anteilige Rückerstattung entsprechend dem nicht mehr erbrachten Teil des Programms. Ist der wesentliche Teil des Programms bereits erbracht worden, besteht kein Rückerstattungsanspruch.
(4) Kein Anspruch auf Rückerstattung besteht, wenn Besucher_innen die Veranstaltung aus eigenem Entschluss vorzeitig verlassen oder verspätet erscheinen.
(5) Die Rückerstattung erfolgt auf demselben Weg, auf dem bezahlt wurde, oder nach Vereinbarung durch Überweisung. Ein Gutschein wird nur mit ausdrücklicher Zustimmung angeboten und ersetzt die Rückzahlung nicht.
(6) Ein darüber hinausgehender Ersatz von Aufwendungen (insbesondere Fahrt-, Nächtigungs- oder Betreuungskosten) wird nur bei Verschulden des Vereins geleistet.
5. Open-Air-Veranstaltungen und Witterung
(1) Veranstaltungen im Freien finden grundsätzlich auch bei leichtem Regen und wechselhaftem Wetter statt. Bitte kleiden Sie sich und Ihre Kinder der Witterung entsprechend.
(2) Lassen die Witterungsverhältnisse eine Veranstaltung im Freien nicht zu, insbesondere bei Gewitter, Sturm, Starkregen oder extremer Hitze, weicht der Verein nach Möglichkeit auf eine überdachte Ersatzspielstätte oder einen Ausweichtermin aus. Die Veranstaltung entfällt in diesen Fällen also nicht automatisch. Ob eine solche Änderung notwendig ist, entscheidet der Verein so früh wie möglich vor Veranstaltungsbeginn.
(3) Über eine witterungsbedingte Verlegung des Ortes oder des Termins werden Sie unverzüglich informiert: auf der Website www.kultini.at und, soweit uns Ihre Kontaktdaten vorliegen, zusätzlich per E-Mail. Bitte prüfen Sie daher am Veranstaltungstag Ihre E-Mails beziehungsweise unsere Website. Bereits gekaufte Karten behalten bei einer Verlegung ihre Gültigkeit.
(4) Kann auch mit einer Ersatzspielstätte oder einem Ausweichtermin nicht geholfen werden, entscheidet der Verein aus Gründen der Sicherheit über Beginn, Unterbrechung und Abbruch der Veranstaltung. Den Anweisungen des Vereinspersonals ist in diesen Fällen Folge zu leisten.
(5) Muss die Veranstaltung witterungsbedingt zur Gänze entfallen, wird der Kartenpreis vollständig rückerstattet. Wird sie nach Beginn abgebrochen, erfolgt eine anteilige Rückerstattung. Im Einzelnen gilt Punkt 4 dieser Bedingungen.
6. Programm- und Besetzungsänderungen
Geringfügige Änderungen des Programms, der Besetzung, der Spielstätte innerhalb desselben Ortes oder der Anfangszeit bleiben vorbehalten, soweit sie zumutbar sind und den Charakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändern. Solche Änderungen berechtigen nicht zur Rückgabe der Karte. Entfällt hingegen ein angekündigter wesentlicher Programmteil, gilt Punkt 4 sinngemäß.
7. Weitergabe von Karten
(1) Die private Weitergabe einer Karte, etwa bei Verhinderung, ist zulässig.
(2) Der gewerbliche Weiterverkauf sowie der Verkauf zu einem höheren als dem aufgedruckten Preis sind nicht gestattet. Ebenso wenig darf die Karte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vereins zu Werbezwecken, für Gewinnspiele oder Verlosungen verwendet werden.
(3) Jede Karte berechtigt nur einmal zum Einlass. Bei mehrfach vorgelegten Vervielfältigungen einer Karte wird nur der zuerst eingelassenen Person Zutritt gewährt.
8. Ermäßigungen
Ermäßigungen (z. B. für Kinder, Familien, Begleitpersonen oder Vereinsmitglieder) werden nur zum Zeitpunkt des Kartenkaufs gewährt. Ein entsprechender Nachweis ist auf Verlangen beim Einlass vorzuweisen. Eine nachträgliche Berücksichtigung ist nicht möglich.
9. Haftung
(1) Der Verein haftet für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ein Ausschluss oder eine Beschränkung dieser Haftung erfolgt nicht.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Verein bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist bei Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit nicht wesentliche Vertragspflichten betroffen sind.
(3) Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Verwahrung übernommen; es gilt Punkt 6 der Hausordnung.
(4) Die Aufsicht über mitgebrachte Kinder obliegt den Begleitpersonen; es gilt Punkt 3 der Hausordnung. Die Verkehrssicherungspflicht des Vereins bleibt davon unberührt.
10. Datenschutz
Die im Rahmen des Kartenkaufs bekanntgegebenen Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung, zur Information über die gebuchte Veranstaltung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO). Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung des Vereins. Foto- und Videoaufnahmen erfolgen nur nach Maßgabe von Punkt 5 der Hausordnung und, soweit Kinder erkennbar abgebildet werden, nur mit gesonderter Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
11. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt österreichisches Recht. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem Verbraucher_innen ihren Wohnsitz haben, bleiben unberührt.
(2) Für Klagen gegen Verbraucher_innen gilt der gesetzliche Gerichtsstand nach § 14 KSchG.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Der Verein ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit.
Fassung vom 9. September 2026.
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